Change Helden AGB

Allgemeines

Die von ChangeHelden angebotenen Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende und Unternehmer, d.h. an Industrie, Handwerk, Handel und die freien Berufe sowie an Vereine und öffentliche Einrichtungen. Ein Vertragsabschluss mit Endverbrauchern ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Trainings-, Coaching- und Consultingdienstleistungen von ChangeHelden (Michael Zwick, Am Bonifatiusbrunnen 45, 60438 Frankfurt am Main).

Einkaufs- und sonstige Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie mit den nachfolgenden Bedingungen übereinstimmen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ChangeHelden die vereinbarten Leistungen in Kenntnis dieser Bedingungen ohne Widerspruch erbringt.

Leistungsumfang

Der Umfang der Trainings-, Coaching- und Consultingdienstleistungen ergibt sich (i) aus dem Angebotsschreiben, oder (ii) dem Trainingskalender nebst dort hinterlegter Trainingsbeschreibung von ChangeHelden. Änderungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Der Kunde hat ChangeHelden bei der Durchführung der Dienstleistungen auf seine Kosten angemessen zu unterstützen. Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Kunde das Leistungsumfeld (z.B. Räume, Ausstattung und Equipment) und ChangeHelden die Leistungsinhalte (z. B. Unterlagen, nötigenfalls zertifiziert, Zertifikate und Examen) bereit. Kosten für Reise, Spesen und Hotel des Kunden oder einzelner Teilnehmer sind vom Kunden zu tragen.

Der Kunde hat alle zum Schutz von Personen und Sachen in den von ihm bereitgestellten Räumen notwendigen Maßnahmen zu treffen. Er hat ChangeHelden über sämtliche anwendbare Sicherheitsvorschriften zu unterrichten.

Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, so ist ChangeHelden nach im Einzelfall angemessener Fristsetzung berechtigt, die dem Kunden obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen. Im Übrigen ist er für dadurch entstehende zeitliche Verzögerungen verantwortlich, trägt eventuell entstehende Zusatzkosten, und ist ChangeHelden für den dabei eventuell entstehenden Schaden zum Ersatz verpflichtet.

Leistungsort

Der Leistungsort ergibt sich aus dem Angebot/Trainingskalender von ChangeHelden.

Vergütung, Zahlungsziel, Reisekosten

Sofern kein Preis ausdrücklich vereinbart ist, richtet sich die Vergütung in diesem Fall nach den im Zeitpunkt der Angebotsannahme bzw. Auftragserteilung gültigen Listenpreisen und Stunden- bzw. Berechnungssätzen von ChangeHelden. Diese können auf der Homepage von ChangeHelden jederzeit eingesehen werden. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung.

Mit dem Erhalt der Rechnung per Email gilt die Rechnung als zugestellt. Zahlungen sind, ohne jeden Abzug, nach Erhalt der Rechnung innerhalb des ausgewiesenen Zahlungszieles auf eines der in der Rechnung angegebenen Geschäftskonten von ChangeHelden zu leisten. Maßgebend für die Bewirkung der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto von ChangeHelden.

Soweit nicht anders vereinbart, werden Reise- und Übernachtungskosten von ChangeHelden für Leistungen außerhalb von Frankfurt am Main extra berechnet und in der Rechnung separat ausgewiesen. Die Geschäftsadresse von ChangeHelden in Frankfurt am Main gilt als Ausgangspunkt und Rückreiseziel.

Stornierung / Veranstaltungsausfall / Reduktion

Der Kunde kann ein Training bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei, und bis 3 Wochen gegen Zahlung von 50 % der Vergütung stornieren. Danach hat der Kunde im Stornofall 80 % der Vergütung zu zahlen.

Der Kunde kann Consultingleistungen bis 6 Wochen vor Leistungsbeginn kostenfrei stornieren. Danach hat der Kunde im Stornofall 80 % der Vergütung, höchstens jedoch 30 Tagessätze zu zahlen.

Der Kunde trägt alle Kosten, die dadurch entstehen, dass (i) ein Training/Consulting vom Kunden storniert wird, dass (ii) ein Training/Consulting aus Gründen nicht stattfindet, die ChangeHelden nicht zu vertreten hat, (iii) ein Training/Consulting ohne ein Verschulden von ChangeHelden unterbrochen oder verzögert wird, oder (iiii) nicht wie geplant vor Ort durchgeführt werden kann.

Storniert ChangeHelden eine Trainingsveranstaltung, wird die Trainingsgebühr in vollem Umfang zurückerstattet, es sei denn, ChangeHelden hat die Stornierung nicht zu vertreten. Weitergehende Ansprüche gegen ChangeHelden sind ausgeschlossen.

Bei einem Leistungsausfall, der nicht von ChangeHelden zu vertreten ist, wird unter Ausschluss jeglicher Zahlungsansprüche des Kunden gegen ChangeHelden ein neuer Leistungstermin festgesetzt.

Ersatzteilnehmer für Trainings können stets bis zum Beginn eines Trainings benannt werden.

Nicht in Anspruch genommene Tage, Stunden oder Plätze bewirken keine Ermäßigung und werden nicht rückvergütet.

Haftung

ChangeHelden haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für (i) Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, (ii) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Davon abgesehen haftet ChangeHelden, unabhängig vom Rechtsgrund, nur in Fällen der fahrlässigen Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Außer im Falle der uneingeschränkten Haftung nach Absatz 1 ist die maximale Haftung von ChangeHelden – egal aus welchem Rechtsgrund – auf den Wert der Trainingsgebühr, maximal auf EUR 5.000,00 (fünftausend Euro) beschränkt.

Außer im Falle der uneingeschränkten Haftung nach Absatz 1 ist die Haftung ferner für jegliche Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn, Arbeitsausfall oder Ansprüche Dritter) ausgeschlossen.

Sämtliche Ansprüche gegen ChangeHelden verjähren zwölf Monate nach Abschluss einer Trainings- Coaching- oder Consultingleistung.

Copyright, Eigentumsverhältnisse

Bereitgestellte Trainings- und Coachingunterlagen sind lizenziert und für den persönlichen Gebrauch durch den Teilnehmer bestimmt. Ohne vorherige Zustimmung durch ChangeHelden dürfen die Unterlagen oder Teile daraus weder kopiert, gescannt noch veräußert werden. Die innerhalb eines Consultingauftrags erstellen Ergebnisse (z. B. Dokumentationen oder Analysen) sind Eigentum des Kunden.

Geheimhaltung / Datenverarbeitung

ChangeHelden verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge und persönlicher Belange, die durch die Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Gesetze. Die für die Leistungserbringung, Kontaktpflege und die Fortentwicklung des Leistungsspektrums von ChangeHelden notwendigen Daten werden gespeichert und ausschließlich für eigene Zwecke verwendet.

Schlussregelungen

Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von dieser Schriftformklausel kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.

Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; dies gilt auch, wenn sich im Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle einer ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie den Punkt bedacht hätten.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen ChangeHelden und dem Kunden gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Für Klagen des Kunden gegen ChangeHelden ist dieser Gerichtsstand, soweit rechtlich zulässig, ausschließlich. ChangeHelden ist berechtigt, den Kunden auch am Ort seines Sitzes oder der Niederlassung zu verklagen.